Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 29.10.2019
abgeändert.
1.Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Kinder Ma. I., geb. 27.01.2007, und M. I., geb. 05.10.2013, innerhalb von 2 Wochen nach Rechtskraft dieses Beschlusses nach Serbien zurückzuführen.
2. 3. 4. a) b) c) d) e) f) 5. 6. II. III.
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