Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 02.05.2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wuppertal vom 28.03.2019 dahin abgeändert, dass der Antragstellerin für das Scheidungsverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin A. Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird.
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