Für die Betroffene wurde mit Beschluss des Amtsgerichts vom 1.3.1995 Frau J. als ehrenamtliche Betreuerin mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge bestellt. Nach dem Tod der Betreuerin wurde mit Beschluss vom 9.10.2001 der Betreuer zu 1 mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge und Mietvertragsangelegenheiten bestellt. Als weitere Betreuerin mit den Aufgabenkreisen notwendige ärztliche Behandlung/Gesundheitsfürsorge und Behördenangelegenheiten kam durch Beschluss vom 26.1.2004 die Betreuerin zu 2 hinzu.
Für die verstorbene ehemalige Betreuerin wurden von der Staatskasse Auslagenpauschalen
- für den Betreuungszeitraum März 1998 bis März 1999 in Höhe von 431,25 DM und
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