Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Landshut vom 04.08.2022, Az.:
Regelung schulischer Angelegenheiten
-Behördenangelegenheiten
-Vermögenssorge
Auch soweit den Beschwerdeführern diese Rechte entzogen werden, wird Ergänzungspflegschaft angeordnet. Als Ergänzungspfleger wird das Stadtjugendamt der Stadt L. bestellt.
2.Dem Beschwerdeführer S. A. wird untersagt, bis 19.12.2024 Kontakte zu der Betroffenen zu 5), F. S., geboren ...2008, ohne vorherige Zustimmung des Ergänzungspflegers aufzunehmen.
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