1. Auf die Beschwerde der Staatskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 18.10.2023 (
2. Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Festsetzung einer Terminsgebühr zugunsten des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin bei bewilligter Verfahrenskostenhilfe.
Die Antragstellerin beantragte durch Schriftsatz ihres Verfahrensbevollmächtigten vom 25.11.2022 im Wege der einstweiligen Anordnung, ihr die Entscheidung über die Zustimmung zur Anmeldung zur Erstkommunionsvorbereitung für das gemeinsame Kind K, geb. am ..., zu übertragen.
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