Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. Februar 2022 -
Der Beschluss wird aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
3.Damit wird der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. März 2022 -
Das Land Baden-Württemberg hat der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten. Damit erledigt sich der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung ihrer Bevollmächtigten für das Verfassungsbeschwerdeverfahren.
5.Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 10.000 Euro (in Worten: zehntausend Euro) festgesetzt.
I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Kostenentscheidung zu Lasten der Mutter des Kindes in einem Kindesunterhaltsverfahren, in dem sie als Vertreterin für dieses handelte.
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