Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 15.11.2019 -
Der Antrag des Kindesvaters auf Übertragung der Alleinentscheidungs- befugnis bezüglich der Reise mit den im Rubrum genannten Kindern nach A/Nigeria im Zeitraum 23.12.2019 bis 4.1.2020 wird zurückgewiesen.
Von den Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Kindesmutter und der Kindesvater je 1/2; eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|