Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Duisburg-Hamborn vom 30.03.2022 wird auf die Beschwerde des Antragstellers im Ausspruch zum nachehelichen Unterhalt dahin abgeändert, dass der Antragsteller unter Antragszurückweisung im Übrigen verpflichtet wird, an die Antragsgegnerin ab dem auf die Rechtskraft der Scheidung folgenden Monat bis zum 31.12.2027 nachehelichen Unterhalt in Höhe monatlicher 975 €, jeweils fällig zum Ersten eines Monats, zu zahlen. Die weitergehende Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz einschließlich derjenigen des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
II.Beschwerdewert: bis 7.000 €.
I.
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