I. Der am 19. März 1985 geborene Christian H. stammt aus der Ehe der Beteiligten zu 1 und 2, die getrennt leben; ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Die elterliche Sorge ist für die Dauer des Getrenntlebens der Mutter übertragen worden; das Kind lebt bei ihr in W. (Hessen). Der Vater, wohnhaft in R. (Bayern), hat mit einer Klage vom 11. Dezember 1986 die Ehelichkeit des Kindes angefochten. Er begehrt eine Regelung seines persönlichen Umgangs mit dem Kinde, den ihm die Mutter verweigert.
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