BGH - 02.11.1988 (IVb ZR 7/88)
(a) »... Zur Frage, wo die gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB endet, hat bereits das RG ausgesprochen, daß jede Unterhaltspflicht ihre Grenze dort findet, wo die Möglichkeit der [...]