1. Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 09.05.2023 (Az:
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Kindesvater wendet sich gegen den erstinstanzlich angeordneten Umgangsausschluss und begehrt (zumindest) die Anordnung begleiteter Umgangskontakte mit seiner nichtehelich geborenen Tochter (Name 01), geboren am ...2017 (derzeit 6 Jahre).
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