I. Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 19. Juli 2019 wird auf seine Kosten zurückgewiesen
II. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3000 € festgelegt.
III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Eltern von A., geb. am x.x.2013, haben am x.x.2013 eine Lebenspartnerschaft gemäß §
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