1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Obernburg a. Main vom 22.12.2022, Az.
2. Der Zwischenfeststellungsantrag des Antragstellers vom 13.01.2023 wird als unzulässig verworfen.
3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zwischen Antragsteller und Antragsgegnerin aufgehoben.
4. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.969,00 €.
5. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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