Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Luckenwalde vom 20.9.2012 teilweise abgeändert. Der Wert des Verfahrensgegenstandes erster Instanz wird abweichend auf 1000,- Euro festgesetzt.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert beträgt bis zu 500,- Euro.
I.
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