1. Auf die Beschwerde der Nachlasspflegerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt vom 02.05.2022, Az.
2. Die Beschwerden der Beteiligten zu 1 bis 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt vom 02.05.2022, Az.
3. Die Beteiligten zu 1-3 haben als Gesamtschuldner die Kosten der Beschwerdeverfahren nach einem Verfahrenswert von bis zu 13.000 € zu tragen.
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