Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3 vom 27. Febr. 2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuss - Rechtspflegerin - vom 13. Febr. 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgerichts Neuss zurückverwiesen.
Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren: bis 1.100 €
I.
Die Erblasserin war ausweislich des Erbscheins des staatlichen Notariats A. vom 1. Dez. 1966 zu 1/5 Miterbin nach ihrem Vater B.. Zu dessen Nachlass gehörte Ackerland in A. mit einer Gesamtfläche von 5.480 qm zu 0,62 € je qm, demzufolge Gesamtwert von 3.397,60 € und Anteil der Erblasserin 679,52 €.
Weiteres Vermögen der Erblasserin ist nicht bekannt.
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