Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der angefochtene Beschluss geändert.
Die dem Beteiligten zu 1 zu bewilligende Vergütung wird auf 5.435,32 € festgesetzt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; eine Kostenerstattung findet nicht statt.
Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren: 9.206,26 €
I.
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