1. Unter Zurückweisung der Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Ausspruch zu Ziffer 4. des Beschlusses des Amtsgerichts ("Ort 02") vom 07.12.2021 -
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, ihr hälftiges Miteigentum an dem Grundstück ("Adresse 01"), ("Ort 01"), eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts ("Ort 02"), Grundbuch ..., Flur ..., Flurstück ..., auf den Antragsteller zu übertragen, aufzulassen, die Eintragung im Grundbuch zu bewilligen sowie die hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben, Zug-um-Zug gegen Zahlung eines Betrags in Höhe von 81.866,46 € durch den Antragsteller.
2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Wert des erstinstanzlichen Verfahrens und des Beschwerdegegenstands wird jeweils auf 160.000 € festgesetzt.
I.
Die Antragsgegnerin wendet sich gegen die erstinstanzlich ausgesprochene Verpflichtung zur Rückübertragung einer Miteigentumshälfte an einem Grundstück auf den Antragsteller, ihren ehemaligen Ehemann.
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