Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mönchengladbach vom 6. Dezember 2018 abgeändert; der Antrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens (beider Instanzen) werden dem Antragsteller auferlegt.
II.Beschwerdewert: bis 4.000,-- €.
I.
Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin aus übergegangenem Recht auf Trennungsunterhalt für die Zeit ab November 2017 in Anspruch.
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