Versorgung der Mitglieder des Sächsischen Landtages im Versorgungsausgleich; Wirksamkeit eines zeitlich befristeten Teilausschlusses
BGH, Beschluß vom 23.02.2005 - Aktenzeichen XII ZB 198/01
DRsp Nr. 2005/5211
Versorgung der Mitglieder des Sächsischen Landtages im Versorgungsausgleich; Wirksamkeit eines zeitlich befristeten Teilausschlusses
»a) Zur Behandlung der Versorgung der Mitglieder des Sächsischen Landtages im Versorgungsausgleich.b) Zum zeitlich befristeten Teilausschluß des Versorgungsausgleichs, wenn dessen ungekürzte Durchführung zur Folge hätte, daß der Ausgleichspflichtige bis zum Bezug seiner eigenen gesetzlichen Rente auf Unterhaltszahlungen des Ausgleichsberechtigten angewiesen wäre.«