Die am 19.05.1989 geschlossene Ehe der Parteien wurde aufgrund eines am 02.06.1999 zugestellten Scheidungsantrages durch Urteil des Familiengerichts Erfurt vom 31.05.2000 geschieden und der Versorgungsausgleich derart geregelt, dass im Wege des Rentensplittings vom Versicherungskonto des Antragstellers bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte monatliche angleichungsdynamische Anwartschaften in Höhe von 110,58 DM auf das Versicherungskonto der Antragsgegnerin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte übertragen (Ziffer 3.) und darüber hinaus zu Lasten der Versorgung des Antragstellers bei dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen monatliche Anwartschaften in Höhe von 105,60 DM bei einer Lebensversicherung begründet (Ziffer 4.) worden.
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