I. Auf die Beschwerde der (weiteren) Beteiligten zu 1. vom 08.07.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts Eberswalde vom 16.06.2022 (Az.
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3.
Zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Versicherungsnummer (X)) wird im Wege der internen Teilung zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 10,4798 Entgeltpunkten (Ost) auf deren Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Versicherungsnummer (Z)), bezogen auf den 30.04.2021, übertragen.
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