AG Halberstadt, vom 19.12.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 8 F 224/00
Versorgungsausgleich: Beteiligtenfähigkeit der BVA Münster als Träger der betrieblichen Altersversorgung der Deutschen Bahn AG
OLG Naumburg, Beschluss vom 01.10.2002 - Aktenzeichen 8 UF 194/02
DRsp Nr. 2003/1163
Versorgungsausgleich: Beteiligtenfähigkeit der BVA Münster als Träger der betrieblichen Altersversorgung der Deutschen Bahn AG
»Die BVA Münster als Träger der betrieblichen Altersversorgung der Deutschen Bahn AG ist in dieser Eigenschaft nicht Beteiligte des Verfahrens und daher auch nicht zur Einlegung eines Rechtsmittels befugt.«