I.
Im Jahre 2000 zog die Antragstellerin zusammen mit ihren beiden minderjährigen Kindern zu ihrem geschiedenen Ehemann in die von ihm angemietete Wohnung ein. Die Scheidung der Ehe ist bereits seit dem 16.2.1993 rechtskräftig.
Der frühere Ehegatte der Antragstellerin zog am 17.10.2003 aus der Wohnung aus.
Die Antragstellerin begehrt nunmehr ihren Eintritt in das Mietverhältnis nach der
Die Vermieterin wendet sich gegen den Eintritt in das nicht gekündigte Mietverhältnis.
Das Familiengericht hat den Prozesskostenhilfeantrag mit der Begründung zurückgewiesen, es handele sich bei der Wohnung nicht um eine Ehewohnung im Sinne der
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