Der Beklagte ist der geschiedene Ehemann der Klägerin zu 1) und der Vater der Klägerin zu 2) und des Klägers zu 3). Die Kläger haben den Beklagten im Wege der Abänderungsklage auf Zahlung höheren Unterhalts als mit Scheidungsverbundurteil des AG Usingen vom 9.7.1999 tituliert in Anspruch genommen. Der Beklagte hat widerklagend die Abänderung des aus diesem Scheidungsverbundurteil titulierten nachehelichen Unterhalts der Klägerin zu 1) mit dem Ziel der Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts auf null begehrt.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|