I.
In dem Verfahren wegen Abänderung der zwischen den Kindeseltern unter dem 14.10.2003 getroffenen Umgangsregelung haben sich die Beteiligten zu 1. und 2. in der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht am 29.11.2006 im Einvernehmen mit dem Vertreter des Jugendamts und der Umgangsbegleiterin Frau E. vorläufig u. a. dahin geeinigt, dass der Kindesvater das zweiwöchige Recht auf Umgang mit seinem Sohn in Begleitung durch Frau E. in den Räumen der S. e.V. für etwa 2 1/2 Stunden hat und die Regelung bis Ende März bestehen soll.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|