Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht Aalen vom 30.01.2019 -
Die Kosten des Verfahrens in erster Instanz werden zwischen den Beteiligten gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin..
3.Gegenstandswert in beiden Instanzen jeweils 10.500,00 €
I.
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