Das zulässige Rechtsmittel hat in der Sache keinen Erfolg. Der Senat tritt zwar der nach überaus gewissenhafter und sorgfältiger Verfahrensweise gewonnenen Bewertung des Amtsgerichts nicht in allen Punkten bei; dies stellt aber die Entscheidung als solche nicht in Frage.
A. Sorgerecht
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