Die Vorlageverfügung des Amtsgerichts vom 14. Oktober 2022 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Durchführung der beantragten mündlichen Verhandlung und Neuentscheidung über die einstweilige Anordnung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Der Kindesvater und Beschwerdeführer wendet sich gegen den „aufgrund mündlicher Erörterung“ ergangenen Beschluss vom 29.09.2022, mit dem im Wege einer einstweiligen Anordnung die elterliche Sorge für die Beteiligte zu 1. in den Teilbereichen schulische Angelegenheit und „Recht auf Antragstellung“ auf die Kindesmutter und Beteiligte zu 4. vorläufig alleine übertragen wurde.
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