I.
Die im Jahre 1973 bzw. 1974 in der früheren UdSSR geborenen Beteiligten zu 1) und 2) haben am 23.12.1995 in D., Gebiet P., Russ. Föderation, die Ehe geschlossen und nach der Eheschließung den Geburtsnamen der Beteiligten zu 1) "Gelvih", Schreibweise nach Transliteration, als Ehenamen angenommen.
Am 24.12.1998 sind die Beteiligten zu 1) und 2) zusammen mit Frau L. Gelvih als Spätaussiedlerin, deren Abkömmling die Beteiligte zu 1) ist, aus Rußland im Bundesgebiet eingetroffen. Die Beteiligte zu 1) hat die deutsche Staatsangehörigkeit (zum Zeitpunkt der Aufnahme den Status einer Deutschen), der Beteiligte zu 2) ist ausländischer Staatsangehöriger und wurde nach §
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