Der angefochtene Beschluss vom 09. November 2023 wird einschließlich des zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht - Familiengericht - Bensheim zurückverwiesen.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten zu 4. (im Folgenden Kindesvater) und 6. (im Folgenden Kindesmutter) sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des derzeit 5jährigen A, für den sie aufgrund übereinstimmender Sorgeerklärungen vom 10. Oktober 2023 gemeinsam sorgeberechtigt sind.
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