OLG Karlsruhe - Beschluss vom 20.02.2024
18 UF 221/23
Normen:
BGB § 1671; FamFG § 158; FamFG § 159;
Vorinstanzen:
AG Villingen-Schwenningen, vom 25.10.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 185/23

Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs auf alleinige Sorge für ein Kind wegen der Gefährdung des Kindeswohls auf Basis eines anonymen Hinweises; Amtsermittlungsgrundsatz für die Feststellung des tatsächlichen Vorliegens der Kindeswohlgefährdung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.02.2024 - Aktenzeichen 18 UF 221/23

DRsp Nr. 2024/2438

Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs auf alleinige Sorge für ein Kind wegen der Gefährdung des Kindeswohls auf Basis eines anonymen Hinweises; Amtsermittlungsgrundsatz für die Feststellung des tatsächlichen Vorliegens der Kindeswohlgefährdung

Der Kindeswille kann nicht aus dem Vortrag eines Beteiligten abgeleitet werden, sondern ist im Rahmen der Amtsermittlung unter Ausschöpfung der nach Lage des Einzelfalls gebotenen Erkenntnismittel, insbesondere durch persönliche Anhörung des Kindes und Bestellung eines Verfahrensbeistands, zu ermitteln.

Tenor

1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Villingen-Schwenningen vom 25.10.2023 (2 F 185/23) einschließlich des Verfahrens aufgehoben.

2. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung und zwar auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens an das Amtsgericht - Familiengericht - Villingen-Schwenningen zurückverwiesen.

3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1671; FamFG § 158; FamFG § 159;

Gründe

I.

Gegenstand des Verfahrens ist eine sorgerechtliche Streitigkeit.