I. Der Antragsgegner begehrt die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Scheidungsfolgesache elterlicher Sorge. Die Parteien betreiben ein Ehescheidungsverfahren. Die Antragstellerin stellt neben dem Scheidungsantrag den Antrag, ihr die elterliche Sorge für die beiden minderjährigen Töchter der Parteien allein zu übertragen.
Der Antragsgegner beantragt, den Antrag zurückzuweisen. Er begehrt die Gewährung von Prozesskostenhilfe - die ihm hinsichtlich der Ehescheidung und der Folgesache Versorgungsausgleich bereits bewilligt worden ist - auch für die Rechtsverteidigung gegen den Sorgerechtsantrag.
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