Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bruchsal (
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000 € festgesetzt.
3.Für das Beschwerdeverfahren werden keine Gerichtskosten erhoben. Im Übrigen wird dem Familiengericht die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.
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