I.
Zu entscheiden ist, ob der Beklagte (Bekl.) es zu Recht abgelehnt hat, eine zu Gunsten der Tochter des Klägers (Kl.) getroffene Abzweigungsentscheidung aufzuheben.
Der Kl. ist der Vater des am 14.11.1972 geborenen und am 16.06.2004 verstorbenen Kindes N. L.. N. war schwerbehindert (Grad der Behinderung: 100, Merkzeichen H, G, B). N. ihrerseits war Mutter des Kindes M., das im Haushalt des Kl. lebt.
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