Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 30.09.2019 (4 UR
Der Betroffene trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Betroffene begehrt zu seinem Geburtseintrag im Register des Standesamtes ... - Registernummer ... - die Beischreibung der Vaterschaftsanerkennung durch den weiteren Beteiligten zu 1 und die Ausstellung einer Geburtsurkunde, die Herrn ... ..., geb. am ..., als Vater benennt. Dieser hatte am ... die Vaterschaft anerkannt.
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