I.
Mit den angefochtenen Beschlüssen hat das Familiengericht dem Kläger teilweise Prozesskostenhilfe bewilligt und die Zwangsvollstreckung aus einer Kindesunterhalts-Jugendamtsurkunde teilweise eingestellt, soweit der Kläger Herabsetzung des mit monatlich 223,95 EUR titulierten Kindesunterhalts auf monatlich 201,00 EUR begehrt.
II.
1.) Die gem. §
Für den Zeitraum bis einschließlich Juli 2005 hat der Kläger die amtsgerichtlichen Berechnungen akzeptiert und verlangt keine Abänderung auf unter 201,00 EUR mehr.
|
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|