Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kassel vom 20.08.2013 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Aufwendungen der Beteiligten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 1.000 Euro festgesetzt.
I.
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