Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Aschersleben vom 09. Juli 2013 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Für das Beschwerdeverfahren werden keine Gerichtskosten erhoben.
Der Beschwerdewert beträgt EUR 3.000.
I.
Die Beteiligte zu 1 (Staatsanwaltschaft) wendet sich gegen die Ablehnung der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft für das betroffene 11-jährige Kind.
Nachdem die Beteiligten zu 2 und 3 eine nichteheliche Lebensgemeinschaft aufgenommen hatten, ging daraus
das (am 09. Januar 2002 geb.) Kind S.
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