Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht -Aachen vom 04.08.2022 -
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweis binnen zwei Wochen ab Zugang des Beschlusses. Der Antragsgegnerin wird geraten, zur Vermeidung unnötiger Kosten die Beschwerde zurückzunehmen.
Die Beschwerde ist unzulässig, weil es an einer Beschwer der Antragsgegnerin fehlt.
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