Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 25.09.2019 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Kindesmutter.
Wert des Beschwerdeverfahrens: 1.500,00 €
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