Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Unna vom 10.01.2022 (
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt das antragstellende Land NRW.
III.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.048 € festgesetzt.
IV.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Das antragstellende Land NRW, vertreten durch das Jugendamt der Stadt A, verfolgt mit dem Antrag vom 25.08.2020 Unterhaltsansprüche gegen den Antragsgegner, nachdem das Land NRW für die Tochter des Antragsgegners, B, * 00.00.2011, die bei der Kindesmutter in A lebt, seit dem 01.07.2019 Leistungen nach dem
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