Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Teilbeschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 30. Januar 2012 aufgehoben und die Sache zur Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Gerichtskosten, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Gerichtskosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erheben.
Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren: Gebührenstufe bis 3.000 €.
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