I.
Die am ... 1962 geborene Antragsgegnerin und der am ... 1954 geborene Antragsteller haben am 09. Juni 1995 geheiratet. Auf den der Antragsgegnerin am 14. März 2002 (Bl. 7) zugestellten Scheidungsantrag des Antragstellers hat das Amtsgericht durch das nur hinsichtlich des Versorgungsausgleichs angefochtene Verbund-Urteil die Ehe der Parteien - seit dem 13. Dezember 2002 rechtskräftig - geschieden und den Versorgungsausgleich geregelt.
Innerhalb der gesetzlichen Ehezeit vom 01. Juni 1995 bis zum 28. Februar 2002 haben die Parteien folgende Anwartschaften i. S. des § 1587 Abs. 1 BGB erworben:
Antragsteller:
- Bei der Versorgungseinrichtung der Ärztekammer Schleswig-Holstein eine monatliche Rentenanwartschaft von 534,26 EURO
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