I.
In dem Sorgeverfahren ist die Verfahrenspflegerin durch Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Magdeburg vom 19. Dezember 2006 (Bd. I Bl. 155 d. A.) zur Wahrung der Interessen der 2001 geborenen gemeinsamen Tochter der Parteien L. bestellt worden.
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