Die gemäß §§ 629 a Abs. 2,
Nach der Auskunft der Deutschen Rentenversicherung B...-B... vom 17.1.2006 hat die Antragstellerin in der Ehezeit vom 1.5.1989 bis zum 28.2.2005 eine angleichungsdynamische Rentenanwartschaft von 249,94 EUR sowie eine nichtangleichungsdynamische Rentenanwartschaft von 10,03 EUR erworben.
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