OVG Niedersachsen - Beschluss vom 17.12.2013 13 LA 179/13
Normen:
StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Hs. 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 1360; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DÖV 2014, 311
NVwZ-RR 2014, 285
ZAR 2014, 170
ZAR 2014, 6
Vorinstanzen:
VG Göttingen, vom 16.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 89/11
Zurechnung des Vertretenmüssens bei Inanspruchnahme von Leistungen durch einen erwerbsunfähigen Einbürgerungsbewerber
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.12.2013 - Aktenzeichen 13 LA 179/13
DRsp Nr. 2014/547
Zurechnung des Vertretenmüssens bei Inanspruchnahme von Leistungen durch einen erwerbsunfähigen Einbürgerungsbewerber
Mangels Zurechnungsnorm hat ein erwerbsunfähiger Einbürgerungsbewerber die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB XII nicht im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 2. HS. StAG deshalb zu vertreten, weil sein ihm unterhaltspflichtiger Ehegatte zumutbare Erwerbsbemühungen unterlässt; das fremde Vertretenmüssen wird dem Einbürgerungsbewerber nicht anspruchshindernd als eigenes zugerechnet.
Normenkette:
StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Hs. 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 1360; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1;
[Gründe]
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Versorgungsausgleich leicht gemacht" abrufen.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.