Der Antrag des Ergänzungspflegers auf Hinzuziehung als Beteiligter wird zurückgewiesen.
Mit Beschluss vom 16.01.2024, berichtigt durch Beschluss vom 17.01.2024, hat das Familiengericht der Kindsmutter und dem Kindsvater Teilbereiche der elterlichen Sorge entzogen, Ergänzungspflegschaft angeordnet und das Landratsamt ... - Amt für Jugend und Familie - zum Ergänzungspfleger unter Übertragung der entzogenen Teilbereiche der elterlichen Sorge bestimmt. Sowohl Kindsmutter als auch Kindsvater wenden sich mit jeweils eingelegter Beschwerde gegen den Teilentzug ihrer Rechte.
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