Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg, Az.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin und die Antragsgegnerin jeweils zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erstattet.
3.Der Verfahrenswert wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Das Verfahren betrifft den Umgang der Antragstellerin mit den minderjährigen Kindern der Antragsgegnerin.
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