Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Im Wege der Rückfestsetzung wird der von der Antragstellerin an den Antragsgegner aufgrund seiner Zahlung auf den aufgehobenen Kostenfestsetzungsbeschluss vom 31.01.2022 zu erstattende Betrag auf 343,01 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.04.2023 festgesetzt.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
I.
Der Antragsgegner wendet sich mit seinem Rechtsmittel gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Rückfestsetzung eines auf einen später aufgehobenen Kostenfestsetzungsbeschluss gezahlten Betrags.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|